Bebauungsplan Nr. 18 "Friedhofstraße" inkl. 1. und 2. Änderung - Aufhebungsverfahren

Schwerte

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Stadt Schwerte - Planungsamt

Planungsanlass

Der Bebauungsplan Nr.18 „Friedhofstraße“ ist seit dem 29.1.1972 rechtskräftig und verfolgte zum einen das städtebauliche Ziel, Wohnbauflächen neu zu erschließen und den vorhandenen baulichen Bestand einschließlich Entwicklungsmöglichkeiten zu überplanen. Zum anderen sollte die verkehrliche Situation im Bereich Hörder Straße/ Friedhofstraße/ Bergische Straße verbessert werden, wodurch die Festsetzung einer neuen Verkehrstrasse durch den westlichen Baublock zu einem wesentlichen Element des Bebauungsplanes wurde. Der Bebauungsplan wurde 1979 und 1989 geändert.

Grund für die Aufhebung ist in erster Linie, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Verkehrstrasse bisher nicht umgesetzt und auch nicht mehr vorgesehen ist. Die damals hierfür im Rahmen einer Umlegung erworbenen Flächen können nach Aufhebung des Bebauungsplanes freihändig durch die Stadt Schwerte veräußert und neu genutzt werden. Der übrige Bereich des Bebauungsplanes wurde weitestgehend plangemäß realisiert bzw. ist durch Bestand geprägt und wird sich in seiner Grundstruktur durch die Aufhebung nicht verändern.

Ansprechperson

Frau Zaddach

Tel.: 0 23 04 / 104-637
Fax: 0 23 04 / 104-676
E-Mail: stefanie.zaddach@stadt-schwerte.de

Aktuelle Mitteilungen

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