Bebauungsplan Nr. 18 "Friedhofstraße" inkl. 1. und 2. Änderung - Aufhebungsverfahren
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Stadt Schwerte - PlanungsamtPlanungsanlass
Der Bebauungsplan Nr.18 „Friedhofstraße“ ist seit dem 29.1.1972 rechtskräftig und verfolgte zum einen das städtebauliche Ziel, Wohnbauflächen neu zu erschließen und den vorhandenen baulichen Bestand einschließlich Entwicklungsmöglichkeiten zu überplanen. Zum anderen sollte die verkehrliche Situation im Bereich Hörder Straße/ Friedhofstraße/ Bergische Straße verbessert werden, wodurch die Festsetzung einer neuen Verkehrstrasse durch den westlichen Baublock zu einem wesentlichen Element des Bebauungsplanes wurde. Der Bebauungsplan wurde 1979 und 1989 geändert.
Grund für die Aufhebung ist in erster Linie, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Verkehrstrasse bisher nicht umgesetzt und auch nicht mehr vorgesehen ist. Die damals hierfür im Rahmen einer Umlegung erworbenen Flächen können nach Aufhebung des Bebauungsplanes freihändig durch die Stadt Schwerte veräußert und neu genutzt werden. Der übrige Bereich des Bebauungsplanes wurde weitestgehend plangemäß realisiert bzw. ist durch Bestand geprägt und wird sich in seiner Grundstruktur durch die Aufhebung nicht verändern.
Ansprechperson
Frau Zaddach
Tel.: 0 23 04 / 104-637
Fax: 0 23 04 / 104-676
E-Mail: stefanie.zaddach@stadt-schwerte.de
Aktuelle Mitteilungen
Regelungen im Zusammenhang mit COVID 19
Die Verwaltungsgebäude der Stadt Schwerte bleiben für Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen. Mit dem Planungsamt sind weiterhin Termine für Besuche zu vereinbaren. Das Tragen einer Schutzmaske ist verpflichtend.
Bebauungsplan
Begründung alt
Begründungsentwurf
Sie können zu jedem Absatz einzelne Stellungnahmen verfassen. Ihre Stellungnahme wird dem jeweiligen Absatz automatisch zugeordnet.