Bebauungsplan Nr. 21 "Jahnstraße" - Aufhebungsverfahren
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Stadt Schwerte - PlanungsamtPlanungsanlass
Der Bebauungsplan Nr. 21 „Jahnstraße“, der am 28.11.1967 in Kraft getreten ist, verfolgte im Wesentlichen das städtebauliche Ziel der Schaffung von Baugrundstücken für den Wohnungsbau im Bereich der Hinterlandflächen zwischen Ruhrstraße und Liethstraße. Darüber hinaus sollten Flächen für eine möglicherweise notwendige Verbreiterung der Verkehrsflächen von Ruhrstraße, Liethstraße und Hagener Straße gesichert werden.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind fast durchweg realisiert worden und das Gebiet ist, nach den Möglichkeiten, die der Bebauungsplan bietet, komplett bebaut. Aktuell gibt es den Wunsch eines Grundstückseigentümers, eine Hinterlandbebauung auf seinem Grundstück zu realisieren, die allerdings auf Grundlage des geltenden Bebauungsplanes planungsrechtlich nicht zulässig wäre. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Baulandknappheit in der Stadt Schwerte schlägt die Verwaltung daher vor, den betreffenden Bebauungsplan aufzuheben, um eine Bebauung an dieser Stelle zu ermöglichen. Nach Aufhebung des Bebauungsplanes könnte das Vorhaben auf Grundlage von § 34 BauGB zugelassen und so im Sinne der Nachverdichtung Wohnraum geschaffen werden. Neben dem betreffenden Grundstück hätten auch weitere angrenzende Eigentümer ggfs. die Möglichkeit, An-, Erweiterungs- oder Umbauten zu realisieren und so Wohnraum zu schaffen.
Ansprechperson
Frau Zaddach
Tel.: 0 23 04 / 104-637
Fax: 0 23 04 / 104-676
E-Mail: stefanie.zaddach@stadt-schwerte.de
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