„Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Ehrenfeldgürtel“ in Köln-Ehrenfeld
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 21 Tage –durchführende Organisation
Stadt Köln - 61 StadtplanungsamtPlanungsanlass
Der Stadtteil Ehrenfeld unterliegt derzeit einem tiefgreifenden städtebaulichen Veränderungsprozess. Durch die vermehrte Nachfrage nach Wohnraum werden zunehmend gewerblich oder kulturell genutzte Flächen für potenzielle Investoren interessant, um dort Wohnungsbau zu errichten. Dies führt durch heranrückende Wohnbebauung insbesondere zu einer zunehmenden Verdrängung von kulturellen Betrieben und Musikclubs, die auch die Attraktivität und den Charakter des Stadtteils Ehrenfeld ausmachen. In den letzten Jahren wurden durch den Druck auf dem Immobilienmarkt immer mehr Clubs verdrängt und mussten schließen.
Ziel der Planung ist, die bestehenden Clubs planungsrechtlich vor weiteren Verdrängungsmechanismen zu schützen. So sollen die Bereiche mit den bestehenden Clubs im Bebauungsplan als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Club-Nutzung festgesetzt werden. Diese Sondergebiete werden durch gegliederte Urbane Gebiete (MU) als Schutzzonen umgeben. Die geplanten Schutzzonen sind aktuell noch nicht flächenscharf definiert. Die Größe der Schutzzonen ist abhängig von den Lärmemissionen und -immissionen der einzelnen Clubs. Um planungsrechtlich sichere Pufferzonen festlegen zu können, wird deren erforderliche Größe über eine schalltechnische Untersuchung bestimmt. Die Schalluntersuchung wird derzeit erarbeitet.
Ansprechperson
Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Internet: https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00094/index.html
Frau Langer
Telefon: 0221/221-27141
E-Mail: angelika.langer@stadt-koeln.de
Aktuelle Mitteilungen
Hinweis zum Geltungsbereich
Die Darstellung des Geltungsbereichs in der interaktiven Karte zeigt nur die grobe Lage des Plangebiets. Bitte entnehmen Sie den genauen Umgriff aus der entsprechenden Anlage, der unter dem Reiter „Planungsdokumente“ zu finden ist.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Planungsabsichten in dem Bebauungsplanverfahren. Möchten Sie sich zum Planungskonzept äußern, so können Sie über die Schaltfläche „Reden Sie mit“ eine Stellungnahme abgeben. Weitere Informationen zu dem Verfahren können Sie in dieser Mitteilung nachlesen.