"Brombeergasse" in Köln-Worringen

Aktuelle Mitteilung

Hinweis zum Parallelverfahren

Das in dieser Verfahrensseite beschriebene Verfahren wird parallel zu dem Verfahren Brombeergasse in Köln-Worringen, 249. Änderung des Flächennutzungsplans - Stadt Köln durchgeführt. Weitere Informationen dazu können Sie in dieser Mitteilung nachlesen.

In der Bauleitplanung wird zwischen dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem Bebauungsplan unterschieden.

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan. Er gilt für das gesamte Stadtgebiet und ordnet die vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarfe für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr in den Grundzügen. Der FNP entfaltet gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern keine unmittelbaren rechtlichen Wirkungen. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes können daher keine Baurechte abgeleitet werden.

Verbindliches Baurecht wird durch einen Bebauungsplan geschaffen. Ein Bebauungsplan ist aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln. Im Bebauungsplanverfahren findet dann eine Konkretisierung der Planung z.B. hinsichtlich der vorgesehenen Nutzungen, der Dichte der Bebauung oder der Erschließung statt.

Die aktuelle Darstellung des Plangebietes im Flächennutzungsplan der Stadt Köln für den Bereich des geplanten Vorhabens entspricht nicht den im Rahmen des Vorhabens vorgesehenen Festsetzungen. Somit ist parallel zum Bebauungsplanverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch eine Änderung des FNPs erforderlich.

Informationen zum parallel durchgeführten BauleitplanverfahrenBrombeergasse in Köln-Worringen, 249. Änderung des Flächennutzungsplans - Stadt Köln erhalten Sie über diesen Link. Sollten Sie hierzu Bedenken und Anregungen äußern wollen, können Sie gerne Ihre Stellungnahme unter genanntem Link abgeben.