255. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) "Neues Quartier Bickendorf sowie Aufhebung einer Fläche für Hauptverkehrszüge"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 12 Tage –durchführende Organisation
Stadt Köln - 61 StadtplanungsamtPlanungsanlass
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein zeitgemäßes, lebendig-urbanes Quartier mit einer gemischten Nutzung aus Gewerbe zur Ansiedlung von innerstädtischen Handwerksbetrieben und emissionsarmer Produktion, Wohnen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie Grün- und Spielflächen vorzubereiten. Daneben soll mit der Änderung des Flächennutzungsplans die bisherige Darstellung einer „Fläche für Hauptverkehrszüge“ aufgehoben werden, die bislang als Vorhaltefläche für die Umleitung des örtlichen und überörtlichen Gewerbehauptverkehrs zwischen Venloer Straße und Äußerer Kanalstraße/ Maarweg diente. Diese Trassenplanung ist nicht mehr zusammenhängend realisierbar.
Zur Realisierung des Planungskonzeptes bedarf es der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf den Ebenen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung.
Ansprechperson
Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Internet: https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00094/index.html
Frau Kohlhaas
Telefon: 0221/221-23960
E-Mail: fnp@stadt-koeln.de
Aktuelle Mitteilungen
Hinweis zum Parallelverfahren
Das in dieser Verfahrensseite beschriebene Verfahren wird parallel zu dem Verfahren des Bebauungsplans "Neues Quartier Bickendorf" durchgeführt. Weitere Informationen dazu können Sie in dieser Mitteilung nachlesen.
WeiterlesenHinweis zum Geltungsbereich (Änderungsbereich)
Die Darstellung des Geltungsbereichs (auch Änderungsbereich genannt) in der interaktiven Karte zeigt nur die grobe Lage des Plangebiets. Bitte entnehmen Sie den genauen Umgriff aus der Anlage "Änderungsbereich", der unter dem Reiter „Planungsdokumente“ zu finden ist.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung weicht vom Geltungsbereich des Bebauungsplans im Parallelverfahren ab, da er auch die aufzuhebende Fläche für Hauptverkehrszüge umfasst, sowie die bestehende Bebauung südöstlich des Akazienweges (Hausnummern 159 und 159a bis e) sowie südwestlich der Venloer Straße (Bereich der Tankstelle und der Kfz-Werkstätten und ungerade Hausnummern 171 bis 181).
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Planungsabsichten in dem Bebauungsplanverfahren. Möchten Sie sich zum Planungskonzept äußern, so können Sie über die Schaltfläche „Reden Sie mit“ eine Stellungnahme abgeben. Weitere Informationen zu dem Verfahren können Sie in dieser Mitteilung nachlesen.