255. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) "Neues Quartier Bickendorf sowie Aufhebung einer Fläche für Hauptverkehrszüge"

Köln

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 12 Tage   –

durchführende Organisation

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt

Planungsanlass

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein zeitgemäßes, lebendig-urbanes Quartier mit einer gemischten Nutzung aus Gewerbe zur Ansiedlung von innerstädtischen Handwerksbetrieben und emissionsarmer Produktion, Wohnen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie Grün- und Spielflächen vorzubereiten. Daneben soll mit der Änderung des Flächennutzungsplans die bisherige Darstellung einer „Fläche für Hauptverkehrszüge“ aufgehoben werden, die bislang als Vorhaltefläche für die Umleitung des örtlichen und überörtlichen Gewerbehauptverkehrs zwischen Venloer Straße und Äußerer Kanalstraße/ Maarweg diente. Diese Trassenplanung ist nicht mehr zusammenhängend realisierbar.

Zur Realisierung des Planungskonzeptes bedarf es der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf den Ebenen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung.

Ansprechperson

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Internet: https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00094/index.html

Frau Kohlhaas
Telefon: 0221/221-23960
E-Mail: fnp@stadt-koeln.de

Aktuelle Mitteilungen

Hinweis zum Parallelverfahren

Das in dieser Verfahrensseite beschriebene Verfahren wird parallel zu dem Verfahren des Bebauungsplans "Neues Quartier Bickendorf" durchgeführt. Weitere Informationen dazu können Sie in dieser Mitteilung nachlesen.

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Hinweis zum Geltungsbereich (Änderungsbereich)

Die Darstellung des Geltungsbereichs (auch Änderungsbereich genannt) in der interaktiven Karte zeigt nur die grobe Lage des Plangebiets. Bitte entnehmen Sie den genauen Umgriff aus der Anlage "Änderungsbereich", der unter dem Reiter „Planungsdokumente“ zu finden ist.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung weicht vom Geltungsbereich des Bebauungsplans im Parallelverfahren ab, da er auch die aufzuhebende Fläche für Hauptverkehrszüge umfasst, sowie die bestehende Bebauung südöstlich des Akazienweges (Hausnummern 159 und 159a bis e) sowie südwestlich der Venloer Straße (Bereich der Tankstelle und der Kfz-Werkstätten und ungerade Hausnummern 171 bis 181).

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Planungsabsichten in dem Bebauungsplanverfahren. Möchten Sie sich zum Planungskonzept äußern, so können Sie über die Schaltfläche „Reden Sie mit“ eine Stellungnahme abgeben. Weitere Informationen zu dem Verfahren können Sie in dieser Mitteilung nachlesen.

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Ortsbezug der Stellungnahme

Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Planungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext, sofern die Veröffentlichung für dieses Verfahren erlaubt ist. Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Im Auftrag des Verfahrensträgers wird in einigen Beteiligungsverfahren Ihr Beitrag durch unterstützende Planungsbüros bearbeitet. Einzelheiten können Sie in den Informationen zum Thema erhalten.

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