249. Änderung des Flächennutzungsplanes "Brombeergasse in Köln-Worringen"

Köln

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 17 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt

Planungsanlass

Der Änderungsbereich der 249. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Größe von etwa 7,2 Hektar und liegt im Stadtteil Worringen des Stadtbezirkes Chorweiler. Die Fläche wird begrenzt durch die Brombeergasse im Nordwesten, die Bebauung entlang der Alten Neusser Landstraße im Nordosten sowie landwirtschaftlichen Flächen südöstlich des Senfweges und südwestlich der Straße Schmaler Wall.

Weiterhin besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnraum im Kölner Stadtgebiet. Mit dieser Planung soll Wohnungsbau entstehen, der zur Deckung dieses Wohnraumbedarfs beiträgt. Der Änderungsbereich umfasst einen Teilbereich einer so genannten "Potenzialfläche 6.02" in Köln-Worringen, die im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen (STEK Wohnen) für die Schaffung von Wohnraum ausgewiesen wurde. Ziel der Planung ist die Arrondierung der bestehenden Bebauungsstrukturen.

Der Änderungsbereich wird im wirksamen Flächennutzungsplan bislang als Grünfläche und „Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen“ dargestellt. Zur Realisierung des Vorhabens bedarf es der Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen auf den Ebenen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung. Daher ist das Verfahren zur 249. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Planung beabsichtigt die Fläche künftig als Wohnbaufläche mit einem Signet „Kindereinrichtung“ darzustellen.

Ansprechperson

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Internet: https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00094/index.html

Frau Seehrich
Telefon: 0221/221-26927
E-Mail: monique.seehrich@stadt-koeln.de

Aktuelle Mitteilungen

Hinweis zum Parallelverfahren

Das in dieser Verfahrensseite beschriebene Verfahren wird parallel zu dem Verfahren "Brombeergasse in Köln-Worringen" durchgeführt. Weitere Informationen dazu können Sie in dieser Mitteilung nachlesen.

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Hinweis zum Geltungsbereich(Änderungsbereich)

Die Darstellung des Geltungsbereichs (Änderungsbereichs) in der interaktiven Karte zeigt nur die grobe Lage des Plangebiets. Bitte entnehmen Sie den genauen Umgriff aus dem Dokument "Planzeichnung" auf der Projektseite bzw. "Aushangplakat", der unter dem Reiter „Planungsdokumente“ zu finden ist.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Planungsabsichten in dem Flächennutzungsplanverfahren. Möchten Sie sich zum Planungskonzept äußern, so können Sie über die Schaltfläche „Reden Sie mit“ eine Stellungnahme abgeben. Weitere Informationen zu dem Verfahren können Sie in dieser Mitteilung nachlesen.

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Ihr Name und Ihre Kontaktdaten sind im Rahmen des Planungsverfahrens nicht öffentlich einsehbar, sondern lediglich Ihr Stellungnahmetext, sofern die Veröffentlichung für dieses Verfahren erlaubt ist. Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

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Im Auftrag des Verfahrensträgers wird in einigen Beteiligungsverfahren Ihr Beitrag durch unterstützende Planungsbüros bearbeitet. Einzelheiten können Sie in den Informationen zum Thema erhalten.

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