Feldgärtenstraße in Köln-Niehl

Köln

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 13 Tage   –

durchführende Organisation

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt

Planungsanlass

Die BONAVA Wohnbau GmbH (Vorhabenträgerin) beabsichtigt im Stadtteil Niehl, nördlich des Niehler Friedhofs und südlich der Wohnbebauung „Im Grund“ eine Wohnbebauung mit 290 bis zu 320 Wohneinheiten in Form von Geschosswohnungsbau zu errichten. Das circa 2,7 ha große Plangebiet erstreckt sich von der Feldgärtenstraße im Osten nahezu bis zur Industriestraße im Westen. Das Areal wurde einstmals landwirtschaftlich, zeitweise als Deponie genutzt. Als Hinterland der historisch gewachsenen Bebauung an der Feldgärtenstraße ist das östliche Plangebiet eine Entwicklungsfläche für Wohnungsbau der Kölner Stadtentwicklung.

Ziel der Planung ist, in siedlungsstrukturell integrierter Lage planungsrechtlich eine drei- bis sechsgeschossige Wohnbebauung mit 290 bis 320 Wohnungen zu ermöglichen. In Übereinstimmung mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans ist der Wohnungsbau ausschließlich im östlichen Teil des Plangebietes vorgesehen. Der westliche Teil des Plangebietes soll als wohnungsnaher, der Erholung dienender Freiraum qualifiziert werden. Zur Ergänzung des bestehenden Wegenetzes soll in der Grünfläche eine Wegeverbindung in ost-westlicher Richtung für Zu Fuß Gehende geschaffen werden.

Ansprechperson

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Internet: https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00094/index.html

Herr Hendrik Schwark
Telefon: 0221/221-22810
E-Mail: hendrik.schwark@stadt-koeln.de

Aktuelle Mitteilungen

Hinweis zum Geltungsbereich

Die Darstellung des Geltungsbereichs in der interaktiven Karte zeigt nur die grobe Lage des Plangebiets. Bitte entnehmen Sie den genauen Umgriff aus der Anlage "Geltungsbereich", der unter dem Reiter „Planungsdokumente“ zu finden ist.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplanverfahren "Feldgärtenstraße in Köln-Niehl"

Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Planungsabsichten in dem Bebauungsplanverfahren. Möchten Sie sich zum Planungskonzept äußern, so können Sie über die Schaltfläche „Reden Sie mit“ eine Stellungnahme abgeben. Weitere Informationen zu dem Verfahren können Sie in dieser Mitteilung nachlesen.

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