"Franz-Geuer-Straße" in Köln-Ehrenfeld

Köln

Verfahrensschritt

Auswertung

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt

Planungsanlass

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans war die Entwicklungsabsicht der Firma Swiss Life Asset Managers Development Residential GmbH (ehemals CORPUS SIREO Projektentwicklung Beteiligungs GmbH), als Eigentümerin der Flächen im Plangebiet.

Ziel ist, auf der rund 1,9 ha großen Fläche des bisherigen Siemens-Standortes zwischen der Franz-Geuer-Straße und der Stammstraße, westlich der Bezirkssportanlage in Köln Ehrenfeld ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit Wohnungsbau (ca. 440 Wohneinheiten, davon mindestens 30% öffentlich gefördert) und anteilig gewerbliche Nutzungen zu entwickeln.

Ansprechperson

Stadt Köln - 61 Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Internet: https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00094/index.html

Herr Schüller
Telefon: 0221/221-30183
E-Mail: jens.schueller@stadt-koeln.de

Aktuelle Mitteilungen

Hinweis zum Geltungsbereich

Die Darstellung des Geltungsbereichs in der interaktiven Karte zeigt nur die grobe Lage des Plangebiets. Bitte entnehmen Sie den genauen Umgriff aus der Anlage "Geltungsbereich", der unter dem Reiter „Planungsdokumente“ zu finden ist.

Erneute Veröffentlichung des Planentwurfs

Informieren Sie sich auf dieser Seite über den Bauleitplan-Entwurf mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Da dies bereits die dritte Veröffentlichung des Bauleitplan-Entwurfs ist, können Sie sich auch über die seitdem vorgennommenen Änderungen informieren. Über die Schaltfläche ‚Reden Sie mit‘ können Sie eine Stellungnahme abgeben. Weitere Informationen zu dem Verfahren können Sie in dieser Mitteilung nachlesen.

Weiterlesen

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Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Gutachten und umweltbezogene Informationen

Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

Zeige 9 Einträge

Stellungnahme #1064

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fristgerecht Einwendung gegen die vorgelegte

Planung.

Die vorliegende Planung betrifft einen Stadtteil, der bereits jetzt sehr dicht besiedelt ist und

nachweislich zu den stärksten Hitzeinseln der Stadt gehört. In einer derart dicht bebauten

und überhitzten Umgebung das Wohnen gegenüber allen anderen Belangen zu priorisieren

ist nicht zeitgemäß, fahrlässig und widerspricht auch den stadteigenen Grundsätzen zur

Anpassung an den Klimawandel.

Der Stadtteil ist bereits jetzt mit Grünflächen unterversorgt und dadurch thermisch

hochbelastet, so dass hier die Sicherung vorhandener Grünflächen nicht ausreicht, um die

Lebensqualität und gesunde Lebensverhältnisse zu gewährleisten. Eine konsequente

Klimawandelanpassung erfordert hier dringend einen Ausbau von öffentlichen Grünflächen.

Dennoch argumentiert das vorgelegte Klimagutachten, dass die geplanten rund 450

Wohneinheiten keinen zusätzlichen Grünausgleichbedarf auslösen würden. Dies widerspricht

jedoch nicht nur jeglicher Realität, sondern auch den stadteigenen Leitsätzen zur Anpassung

an den Klimawandel und den Bedarfsanforderungen des Kooperativen Baulandmodells, die

ebenfalls ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer klimaresilienten Stadtentwicklung

abzielen. Das Gutachten behauptet, dass gegenüber einer früheren Bebauung keine

zusätzliche Belastung entstehe. Zum einen existiert diese Bebauung seit Jahren nicht, so

dass sie als Vergleichsmaßstab untauglich ist. Der Bauherr hat sämtliche früheren Aufbauten

und den Grünbestand entfernt, so dass das Plangebiet sich seit Jahren ungeschützt aufheizt.

Die Fläche ist heute nahezu vollständig unversiegelt, was der im Klimagutachten

behaupteten "Entsiegelung" widerspricht. Auch war die Fläche ursprünglich höchstens zur

Hälfte bebaut. Zum anderen vernachlässigt das Gutachten die nachweislich zunehmende

Erhitzung des dicht bebauten angrenzenden Stadtteils völlig

In einer solchen Umgebung die öffentlichen Grünflächen nicht nur nicht auszubauen,

sondern gegenüber der ursprünglichen Vorgabe von 800 m² aus dem städtebaulichen

Wettbewerb und dem Aufstellungsbeschluss sogar zu reduzieren wäre schon ohne den nun

statt der Kindertagesstätte zusätzlich geplanten Wohnraum bestenfalls kurzsichtig.

Die geplanten 644 m² öffentlicher Grünfläche sind bei Weitem nicht ausreichend und

angesichts der klimatischen Gesamtsituation in und rund um das Plangebiet

unverantwortlich.

Die im Gutachten angeführten Maßnahmen – einschließlich der Dachbegrünungen – decken

weniger als 9 % der erforderlichen klimawirksamen Grünfläche ab.

Hier wird die Gleichgültigkeit der Stadt und des Bauherrn nicht nur gegenüber dem

Klimaschutz, sondern auch sozialen Belangen, insbesondere der sozialen Dimension

urbaner Grünflächen deutlich – die geplanten Dachbegrünungen sind nicht nur nicht in der

Lage, eine bodennahe Verdunstungskühlung, Schattenspende oder wohnungsnahe

Aufenthaltsqualität zu bieten. Sie stellen keinen gleichwertigen Ersatz für ebenerdige

Grünflächen dar. Auch die Schaffung von Dachgärten, die lediglich für die Bewohner frei

finanzierter Wohnungen zugänglich sind, ist erzeugt den Eindruck, dass der Schatten bei

künftigen Hitzewellen eine Frage des Geldbeutels werden soll.

Die geplante Fällung weiterer Straßenbäume ist in der heutigen Zeit nicht nachvollziehbar

und würde die thermische Belastung weiter erhöhen, zumal die Planung nicht mal einen

funktionalen Ausgleich vorsieht. Die Wichtigkeit gerade alter Bäume mit ihren großen Kronenfür das Stadtklima ist hinreichend nachgewiesen und bekannt, ihrer Erhaltung muss Vorrang

vor allen anderen Überlegungen gewährt werden, zumal im dicht bebauten und mit grün

ohnehin unterversorgten Ehrenfeld.

Die Planung bringt den Inneren Grüngürtel als Ausgleichsmaßnahme an. Dies ist nicht nur

fachlich nicht haltbar, sondern geradezu zynisch. Der Grüngürtel ist keine neu geschaffene

Grünfläche, bereits jetzt überlastet und liegt außerhalb der Vorhabenfläche. Schon heute

kann er die lokale Hitzebelastung nicht kompensieren und kann daher nicht als

funktionsräumlich zugeordneter Ausgleich dargestellt werden. Die Ablösebeträge ohne

räumliche Zuordnung schaffen keinen nachweisbaren klimatischen Entlastungseffekt für die

Vorhabenfläche, sind aus der Sicht der Klimagerechtigkeit ebenfalls zynisch und für das

Stadtklima wertlos.

Die Vernachlässigung sozialer Belange wird auch deutlich an der ersatzlosen Streichung der

Kindertagesstätte und weiterer Einrichtungen für soziale und kulturelle Zwecke, die der §6a

BauNVO ausdrücklich vorsieht. Die vorliegende Planung mit ihrem einseitigen Schwerpunkt

auf (frei finanziertes) Wohnen und Gewerbe widerspricht so nicht nur dem Baurecht, sondern

auch den Grundsätzen einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung.

Auch das Verkehrsgutachten ignoriert die tatsächliche Situation in der Umgebung. Zunächst

ist die Datengrundlage veraltet und somit fachlich nicht haltbar. Das Gutachten ist erstellt auf

der Grundlage von Daten aus 2020, als die Venloer Straße noch keine Einbahnstraße war.

Der untersuchte Raum ist viel zu klein, das Gutachten ignoriert völlig den Verkehr in den

umliegenden Straßen, vor allem auf der Vogelsanger Straße, die durch die veränderte

Verkehrsführung bereits jetzt erheblich belastet ist. Die Untersuchung einiger weniger

Knotenpunkte in der nächsten Umgebung des Vorhabens lässt die Auswirkungen der

zahlreichen weiteren Bauprojekte (z.B. des bald öffnenden Neubaus der Heliosschule) in

dem Gebiet außen vor, die den Verkehrsdruck weiter erhöhen werden. Vorhaben dieser

Größenordnung in einem bereits jetzt so dicht besiedelten und auch durch den Verkehr stark

belastetem Viertel erfordert seitens des Bauherren ein umfassendes Verkehrsgutachten, das

die tatsächlichen Gegebenheiten würdigt und seitens der Stadt ein Verkehrskonzept, das

sicherstellt, dass die Lebensqualität der Bewohner im Bestand nicht weiter sinkt.

Als Referenz für die rechtliche Bebaubarkeit wird der Bebauungsplan von 1971

herangezogen, obwohl die Stadt selbst erklärt, dass die neue Baumasse nur über einen

neuen Bebauungsplan zulässig sei. Die geplante Bebauung überschreitet das alte Baurecht

deutlich, sowohl im Hinblick auf die Baumasse als auch die überbaute Fläche. Diesen

Widerspruch hebt auch die aktuelle Umplanung nicht auf.

Darüber hinaus spielte in den Planungen aus den 1970er Jahren der Klimaschutz noch keine

Rolle, wohingegen heutzutage eine Klimafolgenprüfung bei allen Bauvorhaben zwingend

notwendig ist.

Die Planung ignoriert die klimatischen Auswirkungen des Bauvorhabens in einem thermisch

extrem belasteten Gebiet, basiert auf fehlerhaften Annahmen und widersprüchlichen

Gutachtenaussagen. Sie klammert die durch den §6a BauNVO vorgeschriebenen sozialen

und kulturellen Nutzungen vollständig aus und verfehlt die Anforderungen des

Aufstellungsbeschlusses und des Kooperativen Baulandmodells 2017.

Stellungnahme #1063

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fristgerecht Einwendung gegen die vorgelegte

Planung.

Die vorliegende Planung betrifft einen Stadtteil, der bereits jetzt sehr dicht besiedelt ist und

nachweislich zu den stärksten Hitzeinseln der Stadt gehört. In einer derart dicht bebauten

und überhitzten Umgebung das Wohnen gegenüber allen anderen Belangen zu priorisieren

ist nicht zeitgemäß, fahrlässig und widerspricht auch den stadteigenen Grundsätzen zur

Anpassung an den Klimawandel.

Der Stadtteil ist bereits jetzt mit Grünflächen unterversorgt und dadurch thermisch

hochbelastet, so dass hier die Sicherung vorhandener Grünflächen nicht ausreicht, um die

Lebensqualität und gesunde Lebensverhältnisse zu gewährleisten. Eine konsequente

Klimawandelanpassung erfordert hier dringend einen Ausbau von öffentlichen Grünflächen.

Dennoch argumentiert das vorgelegte Klimagutachten, dass die geplanten rund 450

Wohneinheiten keinen zusätzlichen Grünausgleichbedarf auslösen würden. Dies widerspricht

jedoch nicht nur jeglicher Realität, sondern auch den stadteigenen Leitsätzen zur Anpassung

an den Klimawandel und den Bedarfsanforderungen des Kooperativen Baulandmodells, die

ebenfalls ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer klimaresilienten Stadtentwicklung

abzielen. Das Gutachten behauptet, dass gegenüber einer früheren Bebauung keine

zusätzliche Belastung entstehe. Zum einen existiert diese Bebauung seit Jahren nicht, so

dass sie als Vergleichsmaßstab untauglich ist. Der Bauherr hat sämtliche früheren Aufbauten

und den Grünbestand entfernt, so dass das Plangebiet sich seit Jahren ungeschützt aufheizt.

Die Fläche ist heute nahezu vollständig unversiegelt, was der im Klimagutachten

behaupteten "Entsiegelung" widerspricht. Auch war die Fläche ursprünglich höchstens zur

Hälfte bebaut. Zum anderen vernachlässigt das Gutachten die nachweislich zunehmende

Erhitzung des dicht bebauten angrenzenden Stadtteils völlig

In einer solchen Umgebung die öffentlichen Grünflächen nicht nur nicht auszubauen,

sondern gegenüber der ursprünglichen Vorgabe von 800 m² aus dem städtebaulichen

Wettbewerb und dem Aufstellungsbeschluss sogar zu reduzieren wäre schon ohne den nun

statt der Kindertagesstätte zusätzlich geplanten Wohnraum bestenfalls kurzsichtig.

Die geplanten 644 m² öffentlicher Grünfläche sind bei Weitem nicht ausreichend und

angesichts der klimatischen Gesamtsituation in und rund um das Plangebiet

unverantwortlich.

Die im Gutachten angeführten Maßnahmen – einschließlich der Dachbegrünungen – decken

weniger als 9 % der erforderlichen klimawirksamen Grünfläche ab.

Hier wird die Gleichgültigkeit der Stadt und des Bauherrn nicht nur gegenüber dem

Klimaschutz, sondern auch sozialen Belangen, insbesondere der sozialen Dimension

urbaner Grünflächen deutlich – die geplanten Dachbegrünungen sind nicht nur nicht in der

Lage, eine bodennahe Verdunstungskühlung, Schattenspende oder wohnungsnahe

Aufenthaltsqualität zu bieten. Sie stellen keinen gleichwertigen Ersatz für ebenerdige

Grünflächen dar. Auch die Schaffung von Dachgärten, die lediglich für die Bewohner frei

finanzierter Wohnungen zugänglich sind, ist erzeugt den Eindruck, dass der Schatten bei

künftigen Hitzewellen eine Frage des Geldbeutels werden soll.

Die geplante Fällung weiterer Straßenbäume ist in der heutigen Zeit nicht nachvollziehbar

und würde die thermische Belastung weiter erhöhen, zumal die Planung nicht mal einen

funktionalen Ausgleich vorsieht. Die Wichtigkeit gerade alter Bäume mit ihren großen Kronenfür das Stadtklima ist hinreichend nachgewiesen und bekannt, ihrer Erhaltung muss Vorrang

vor allen anderen Überlegungen gewährt werden, zumal im dicht bebauten und mit grün

ohnehin unterversorgten Ehrenfeld.

Die Planung bringt den Inneren Grüngürtel als Ausgleichsmaßnahme an. Dies ist nicht nur

fachlich nicht haltbar, sondern geradezu zynisch. Der Grüngürtel ist keine neu geschaffene

Grünfläche, bereits jetzt überlastet und liegt außerhalb der Vorhabenfläche. Schon heute

kann er die lokale Hitzebelastung nicht kompensieren und kann daher nicht als

funktionsräumlich zugeordneter Ausgleich dargestellt werden. Die Ablösebeträge ohne

räumliche Zuordnung schaffen keinen nachweisbaren klimatischen Entlastungseffekt für die

Vorhabenfläche, sind aus der Sicht der Klimagerechtigkeit ebenfalls zynisch und für das

Stadtklima wertlos.

Die Vernachlässigung sozialer Belange wird auch deutlich an der ersatzlosen Streichung der

Kindertagesstätte und weiterer Einrichtungen für soziale und kulturelle Zwecke, die der §6a

BauNVO ausdrücklich vorsieht. Die vorliegende Planung mit ihrem einseitigen Schwerpunkt

auf (frei finanziertes) Wohnen und Gewerbe widerspricht so nicht nur dem Baurecht, sondern

auch den Grundsätzen einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung.

Auch das Verkehrsgutachten ignoriert die tatsächliche Situation in der Umgebung. Zunächst

ist die Datengrundlage veraltet und somit fachlich nicht haltbar. Das Gutachten ist erstellt auf

der Grundlage von Daten aus 2020, als die Venloer Straße noch keine Einbahnstraße war.

Der untersuchte Raum ist viel zu klein, das Gutachten ignoriert völlig den Verkehr in den

umliegenden Straßen, vor allem auf der Vogelsanger Straße, die durch die veränderte

Verkehrsführung bereits jetzt erheblich belastet ist. Die Untersuchung einiger weniger

Knotenpunkte in der nächsten Umgebung des Vorhabens lässt die Auswirkungen der

zahlreichen weiteren Bauprojekte (z.B. des bald öffnenden Neubaus der Heliosschule) in

dem Gebiet außen vor, die den Verkehrsdruck weiter erhöhen werden. Vorhaben dieser

Größenordnung in einem bereits jetzt so dicht besiedelten und auch durch den Verkehr stark

belastetem Viertel erfordert seitens des Bauherren ein umfassendes Verkehrsgutachten, das

die tatsächlichen Gegebenheiten würdigt und seitens der Stadt ein Verkehrskonzept, das

sicherstellt, dass die Lebensqualität der Bewohner im Bestand nicht weiter sinkt.

Als Referenz für die rechtliche Bebaubarkeit wird der Bebauungsplan von 1971

herangezogen, obwohl die Stadt selbst erklärt, dass die neue Baumasse nur über einen

neuen Bebauungsplan zulässig sei. Die geplante Bebauung überschreitet das alte Baurecht

deutlich, sowohl im Hinblick auf die Baumasse als auch die überbaute Fläche. Diesen

Widerspruch hebt auch die aktuelle Umplanung nicht auf.

Darüber hinaus spielte in den Planungen aus den 1970er Jahren der Klimaschutz noch keine

Rolle, wohingegen heutzutage eine Klimafolgenprüfung bei allen Bauvorhaben zwingend

notwendig ist.

Die Planung ignoriert die klimatischen Auswirkungen des Bauvorhabens in einem thermisch

extrem belasteten Gebiet, basiert auf fehlerhaften Annahmen und widersprüchlichen

Gutachtenaussagen. Sie klammert die durch den §6a BauNVO vorgeschriebenen sozialen

und kulturellen Nutzungen vollständig aus und verfehlt die Anforderungen des

Aufstellungsbeschlusses und des Kooperativen Baulandmodells 2017.

Stellungnahme #1062

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fristgerecht Einwendung gegen die vorgelegte Planung.

Die vorliegende Planung betrifft einen Stadtteil, der bereits jetzt sehr dicht besiedelt ist und

nachweislich zu den stärksten Hitzeinseln der Stadt gehört. In einer derart dicht bebauten

und überhitzten Umgebung das Wohnen gegenüber allen anderen Belangen zu priorisieren

ist nicht zeitgemäß, fahrlässig und widerspricht auch den stadteigenen Grundsätzen zur

Anpassung an den Klimawandel.

Der Stadtteil ist bereits jetzt mit Grünflächen unterversorgt und dadurch thermisch

hochbelastet, so dass hier die Sicherung vorhandener Grünflächen nicht ausreicht, um die

Lebensqualität und gesunde Lebensverhältnisse zu gewährleisten. Eine konsequente

Klimawandelanpassung erfordert hier dringend einen Ausbau von öffentlichen Grünflächen.

Dennoch argumentiert das vorgelegte Klimagutachten, dass die geplanten rund 450

Wohneinheiten keinen zusätzlichen Grünausgleichbedarf auslösen würden. Dies widerspricht

jedoch nicht nur jeglicher Realität, sondern auch den stadteigenen Leitsätzen zur Anpassung

an den Klimawandel und den Bedarfsanforderungen des Kooperativen Baulandmodells, die

ebenfalls ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer klimaresilienten Stadtentwicklung

abzielen. Das Gutachten behauptet, dass gegenüber einer früheren Bebauung keine

zusätzliche Belastung entstehe. Zum einen existiert diese Bebauung seit Jahren nicht, so

dass sie als Vergleichsmaßstab untauglich ist. Der Bauherr hat sämtliche früheren Aufbauten

und den Grünbestand entfernt, so dass das Plangebiet sich seit Jahren ungeschützt aufheizt.

Die Fläche ist heute nahezu vollständig unversiegelt, was der im Klimagutachten

behaupteten "Entsiegelung" widerspricht. Auch war die Fläche ursprünglich höchstens zur

Hälfte bebaut. Zum anderen vernachlässigt das Gutachten die nachweislich zunehmende

Erhitzung des dicht bebauten angrenzenden Stadtteils völlig

In einer solchen Umgebung die öffentlichen Grünflächen nicht nur nicht auszubauen,

sondern gegenüber der ursprünglichen Vorgabe von 800 m² aus dem städtebaulichen

Wettbewerb und dem Aufstellungsbeschluss sogar zu reduzieren wäre schon ohne den nun

statt der Kindertagesstätte zusätzlich geplanten Wohnraum bestenfalls kurzsichtig.

Die geplanten 644 m² öffentlicher Grünfläche sind bei Weitem nicht ausreichend und

angesichts der klimatischen Gesamtsituation in und rund um das Plangebiet

unverantwortlich.

Die im Gutachten angeführten Maßnahmen – einschließlich der Dachbegrünungen – decken

weniger als 9 % der erforderlichen klimawirksamen Grünfläche ab.

Hier wird die Gleichgültigkeit der Stadt und des Bauherrn nicht nur gegenüber dem

Klimaschutz, sondern auch sozialen Belangen, insbesondere der sozialen Dimension

urbaner Grünflächen deutlich – die geplanten Dachbegrünungen sind nicht nur nicht in der

Lage, eine bodennahe Verdunstungskühlung, Schattenspende oder wohnungsnahe

Aufenthaltsqualität zu bieten. Sie stellen keinen gleichwertigen Ersatz für ebenerdige

Grünflächen dar. Auch die Schaffung von Dachgärten, die lediglich für die Bewohner frei

finanzierter Wohnungen zugänglich sind, ist erzeugt den Eindruck, dass der Schatten bei

künftigen Hitzewellen eine Frage des Geldbeutels werden soll.

Die geplante Fällung weiterer Straßenbäume ist in der heutigen Zeit nicht nachvollziehbar

und würde die thermische Belastung weiter erhöhen, zumal die Planung nicht mal einen

funktionalen Ausgleich vorsieht. Die Wichtigkeit gerade alter Bäume mit ihren großen Kronenfür das Stadtklima ist hinreichend nachgewiesen und bekannt, ihrer Erhaltung muss Vorrang

vor allen anderen Überlegungen gewährt werden, zumal im dicht bebauten und mit grün

ohnehin unterversorgten Ehrenfeld.

Die Planung bringt den Inneren Grüngürtel als Ausgleichsmaßnahme an. Dies ist nicht nur

fachlich nicht haltbar, sondern geradezu zynisch. Der Grüngürtel ist keine neu geschaffene

Grünfläche, bereits jetzt überlastet und liegt außerhalb der Vorhabenfläche. Schon heute

kann er die lokale Hitzebelastung nicht kompensieren und kann daher nicht als

funktionsräumlich zugeordneter Ausgleich dargestellt werden. Die Ablösebeträge ohne

räumliche Zuordnung schaffen keinen nachweisbaren klimatischen Entlastungseffekt für die

Vorhabenfläche, sind aus der Sicht der Klimagerechtigkeit ebenfalls zynisch und für das

Stadtklima wertlos.

Die Vernachlässigung sozialer Belange wird auch deutlich an der ersatzlosen Streichung der

Kindertagesstätte und weiterer Einrichtungen für soziale und kulturelle Zwecke, die der §6a

BauNVO ausdrücklich vorsieht. Die vorliegende Planung mit ihrem einseitigen Schwerpunkt

auf (frei finanziertes) Wohnen und Gewerbe widerspricht so nicht nur dem Baurecht, sondern

auch den Grundsätzen einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung.

Auch das Verkehrsgutachten ignoriert die tatsächliche Situation in der Umgebung. Zunächst

ist die Datengrundlage veraltet und somit fachlich nicht haltbar. Das Gutachten ist erstellt auf

der Grundlage von Daten aus 2020, als die Venloer Straße noch keine Einbahnstraße war.

Der untersuchte Raum ist viel zu klein, das Gutachten ignoriert völlig den Verkehr in den

umliegenden Straßen, vor allem auf der Vogelsanger Straße, die durch die veränderte

Verkehrsführung bereits jetzt erheblich belastet ist. Die Untersuchung einiger weniger

Knotenpunkte in der nächsten Umgebung des Vorhabens lässt die Auswirkungen der

zahlreichen weiteren Bauprojekte (z.B. des bald öffnenden Neubaus der Heliosschule) in

dem Gebiet außen vor, die den Verkehrsdruck weiter erhöhen werden. Vorhaben dieser

Größenordnung in einem bereits jetzt so dicht besiedelten und auch durch den Verkehr stark

belastetem Viertel erfordert seitens des Bauherren ein umfassendes Verkehrsgutachten, das

die tatsächlichen Gegebenheiten würdigt und seitens der Stadt ein Verkehrskonzept, das

sicherstellt, dass die Lebensqualität der Bewohner im Bestand nicht weiter sinkt.

Als Referenz für die rechtliche Bebaubarkeit wird der Bebauungsplan von 1971

herangezogen, obwohl die Stadt selbst erklärt, dass die neue Baumasse nur über einen

neuen Bebauungsplan zulässig sei. Die geplante Bebauung überschreitet das alte Baurecht

deutlich, sowohl im Hinblick auf die Baumasse als auch die überbaute Fläche. Diesen

Widerspruch hebt auch die aktuelle Umplanung nicht auf.

Darüber hinaus spielte in den Planungen aus den 1970er Jahren der Klimaschutz noch keine

Rolle, wohingegen heutzutage eine Klimafolgenprüfung bei allen Bauvorhaben zwingend

notwendig ist.

Die Planung ignoriert die klimatischen Auswirkungen des Bauvorhabens in einem thermisch

extrem belasteten Gebiet, basiert auf fehlerhaften Annahmen und widersprüchlichen

Gutachtenaussagen. Sie klammert die durch den §6a BauNVO vorgeschriebenen sozialen

und kulturellen Nutzungen vollständig aus und verfehlt die Anforderungen des

Aufstellungsbeschlusses und des Kooperativen Baulandmodells 2017.

Stellungnahme #1061

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fristgerecht Einwendung gegen die vorgelegte Planung.

Die vorliegende Planung betrifft einen Stadtteil, der bereits jetzt sehr dicht besiedelt ist und nachweislich zu den stärksten Hitzeinseln der Stadt gehört. In einer derart dicht bebauten und überhitzten Umgebung das Wohnen gegenüber allen anderen Belangen zu priorisieren ist nicht zeitgemäß, fahrlässig und widerspricht auch den stadteigenen Grundsätzen zur Anpassung an den Klimawandel.

Der Stadtteil ist bereits jetzt mit Grünflächen unterversorgt und dadurch thermisch hochbelastet, so dass hier die Sicherung vorhandener Grünflächen nicht ausreicht, um die Lebensqualität und gesunde Lebensverhältnisse zu gewährleisten. Eine konsequente Klimawandelanpassung erfordert hier dringend einen Ausbau von öffentlichen Grünflächen.

Dennoch argumentiert das vorgelegte Klimagutachten, dass die geplanten rund 450 Wohneinheiten keinen zusätzlichen Grünausgleichbedarf auslösen würden. Dies widerspricht jedoch nicht nur jeglicher Realität, sondern auch den stadteigenen Leitsätzen zur Anpassung an den Klimawandel und den Bedarfsanforderungen des Kooperativen Baulandmodells, die ebenfalls ausdrücklich auf die Notwendigkeit einer klimaresilienten Stadtentwicklung abzielen. Das Gutachten behauptet, dass gegenüber einer früheren Bebauung keine zusätzliche Belastung entstehe. Zum einen existiert diese Bebauung seit Jahren nicht, so dass sie als Vergleichsmaßstab untauglich ist. Der Bauherr hat sämtliche früheren Aufbauten und den Grünbestand entfernt, so dass das Plangebiet sich seit Jahren ungeschützt aufheizt. Die Fläche ist heute nahezu vollständig unversiegelt, was der im Klimagutachten behaupteten "Entsiegelung" widerspricht. Auch war die Fläche ursprünglich höchstens zur Hälfte bebaut. Zum anderen vernachlässigt das Gutachten die nachweislich zunehmende Erhitzung des dicht bebauten angrenzenden Stadtteils völlig

In einer solchen Umgebung die öffentlichen Grünflächen nicht nur nicht auszubauen, sondern gegenüber der ursprünglichen Vorgabe von 800 m² aus dem städtebaulichen Wettbewerb und dem Aufstellungsbeschluss sogar zu reduzieren wäre schon ohne den nun statt der Kindertagesstätte zusätzlich geplanten Wohnraum bestenfalls kurzsichtig.

Die geplanten 644 m² öffentlicher Grünfläche sind bei Weitem nicht ausreichend und angesichts der klimatischen Gesamtsituation in und rund um das Plangebiet unverantwortlich.

Die im Gutachten angeführten Maßnahmen – einschließlich der Dachbegrünungen – decken weniger als 9 % der erforderlichen klimawirksamen Grünfläche ab.

Hier wird die Gleichgültigkeit der Stadt und des Bauherrn nicht nur gegenüber dem Klimaschutz, sondern auch sozialen Belangen, insbesondere der sozialen Dimension urbaner Grünflächen deutlich – die geplanten Dachbegrünungen sind nicht nur nicht in der Lage, eine bodennahe Verdunstungskühlung, Schattenspende oder wohnungsnahe Aufenthaltsqualität zu bieten. Sie stellen keinen gleichwertigen Ersatz für ebenerdige Grünflächen dar. Auch die Schaffung von Dachgärten, die lediglich für die Bewohner frei finanzierter Wohnungen zugänglich sind, ist erzeugt den Eindruck, dass der Schatten bei künftigen Hitzewellen eine Frage des Geldbeutels werden soll.

Die geplante Fällung weiterer Straßenbäume ist in der heutigen Zeit nicht nachvollziehbar und würde die thermische Belastung weiter erhöhen, zumal die Planung nicht mal einen funktionalen Ausgleich vorsieht. Die Wichtigkeit gerade alter Bäume mit ihren großen Kronen für das Stadtklima ist hinreichend nachgewiesen und bekannt, ihrer Erhaltung muss Vorrang vor allen anderen Überlegungen gewährt werden, zumal im dicht bebauten und mit grün ohnehin unterversorgten Ehrenfeld.

Die Planung bringt den Inneren Grüngürtel als Ausgleichsmaßnahme an. Dies ist nicht nur fachlich nicht haltbar, sondern geradezu zynisch. Der Grüngürtel ist keine neu geschaffene Grünfläche, bereits jetzt überlastet und liegt außerhalb der Vorhabenfläche. Schon heute kann er die lokale Hitzebelastung nicht kompensieren und kann daher nicht als funktionsräumlich zugeordneter Ausgleich dargestellt werden. Die Ablösebeträge ohne räumliche Zuordnung schaffen keinen nachweisbaren klimatischen Entlastungseffekt für die Vorhabenfläche, sind aus der Sicht der Klimagerechtigkeit ebenfalls zynisch und für das Stadtklima wertlos.

Die Vernachlässigung sozialer Belange wird auch deutlich an der ersatzlosen Streichung der Kindertagesstätte und weiterer Einrichtungen für soziale und kulturelle Zwecke, die der §6a BauNVO ausdrücklich vorsieht. Die vorliegende Planung mit ihrem einseitigen Schwerpunkt auf (frei finanziertes) Wohnen und Gewerbe widerspricht so nicht nur dem Baurecht, sondern auch den Grundsätzen einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung.

Auch das Verkehrsgutachten ignoriert die tatsächliche Situation in der Umgebung. Zunächst ist die Datengrundlage veraltet und somit fachlich nicht haltbar. Das Gutachten ist erstellt auf der Grundlage von Daten aus 2020, als die Venloer Straße noch keine Einbahnstraße war. Der untersuchte Raum ist viel zu klein, das Gutachten ignoriert völlig den Verkehr in den umliegenden Straßen, vor allem auf der Vogelsanger Straße, die durch die veränderte Verkehrsführung bereits jetzt erheblich belastet ist. Die Untersuchung einiger weniger Knotenpunkte in der nächsten Umgebung des Vorhabens lässt die Auswirkungen der zahlreichen weiteren Bauprojekte (z.B. des bald öffnenden Neubaus der Heliosschule) in dem Gebiet außen vor, die den Verkehrsdruck weiter erhöhen werden. Vorhaben dieser Größenordnung in einem bereits jetzt so dicht besiedelten und auch durch den Verkehr stark belastetem Viertel erfordert seitens des Bauherren ein umfassendes Verkehrsgutachten, das die tatsächlichen Gegebenheiten würdigt und seitens der Stadt ein Verkehrskonzept, das sicherstellt, dass die Lebensqualität der Bewohner im Bestand nicht weiter sinkt.

Als Referenz für die rechtliche Bebaubarkeit wird der Bebauungsplan von 1971 herangezogen, obwohl die Stadt selbst erklärt, dass die neue Baumasse nur über einen neuen Bebauungsplan zulässig sei. Die geplante Bebauung überschreitet das alte Baurecht deutlich, sowohl im Hinblick auf die Baumasse als auch die überbaute Fläche. Diesen Widerspruch hebt auch die aktuelle Umplanung nicht auf.

Darüber hinaus spielte in den Planungen aus den 1970er Jahren der Klimaschutz noch keine Rolle, wohingegen heutzutage eine Klimafolgenprüfung bei allen Bauvorhaben zwingend notwendig ist.

Die Planung ignoriert die klimatischen Auswirkungen des Bauvorhabens in einem thermisch extrem belasteten Gebiet, basiert auf fehlerhaften Annahmen und widersprüchlichen Gutachtenaussagen. Sie klammert die durch den §6a BauNVO vorgeschriebenen sozialen und kulturellen Nutzungen vollständig aus und verfehlt die Anforderungen des Aufstellungsbeschlusses und des Kooperativen Baulandmodells 2017.

Stellungnahme #1060

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Meine Meinung zur Neuplanung auf dem ehemaligen Siemensgelände in Ehrenfeld:

120 Tote in Köln an einem Hitzewochenende – und Ehrenfeld glüht. Tagelang steht die Hitze in den Straßen, während die Stadt die Fällgenehmigung für sämtliche Straßenbäume rund ums Baugebiet erteilt – die letzten Schattenspender, einfach weg. Wir hier vor Ort sollen sehen, wie wir mit der massiven Bebauung klarkommen. Unsere Altbauwohnungen sind jetzt schon unerträglich heiß!!

Anstatt dringend mehr Grün, Schatten und kühle Orte zu schaffen, wird weiter zugebaut, als wäre Hitze ein Randproblem. Früher standen hier Bäume, die das Siemensgelände überhaupt erst erträglich gemacht haben. Heute ist alles abgeräumt, die Fläche brennt wie eine Herdplatte – und trotzdem wird geplant, als gäbe es keinen Klimawandel und keine Nachbarschaft, die darunter leidet.

Was mich wirklich wütend macht: Die Fläche liegt mitten in einer Hitzeinsel, hier werden neue Rekorde gebrochen, und trotzdem soll nur eine winzige Grünfläche entstehen.

Die Kita wird zu Wohnungen umgeplant, also ist noch mehr Grün erforderlich – aber genau das wird ignoriert. Das Argument bei der alten Bebauung wäre es auch nicht besser ist mehr als zynisch. Die neuen Baukörper sind viel massiver, die Hitze wird stärker und es kommen immer mehr Bewohner dazu. Aber offiziell soll das alles „keine zusätzliche Belastung“ sein. Das ist realitätsfern.

Über die Hälfte des Siemensgeländes war nicht bebaut, wie man an den Baugruben sieht. Jetzt soll fast alles bebaut werden. Die Menschen hier sollen die Hitze einfach schlucken. Dachbegrünungen werden als Lösung verkauft, obwohl sie unten am Boden weder Schatten noch echte Kühlung bringen. Der Innere Grüngürtel mit seinen Schattenbäumen und dem Wasserspielplatz ist völlig überlastet. Er ist Treffpunkt für alle Kölner.

Die geplanten Bäume ersetzen von der Wirkung nicht mal die alten, die vorher gefällt wurden – nur das die Neuen erst noch zu Schattenbäumen heranwachsen müssen.

Und dann die soziale Seite: Für die neuen Bewohner bleibt kaum Platz im Grünen wenn man die Spielplatzflächen abzieht. Schatten wird absehbar zur Mangelware und die Besserverdienenden sitzen oben in ihren Dachgärten, während die aus den Sozialwohnungen ihren Platz suchen können. Das ist eine stille, aber deutliche soziale Spaltung: oben kühl, unten heiß.

Am Ende bleibt ein bitterer Eindruck: Die Planung will nur möglichst viel Wohnraum , mit Sozialwohnungen die an den Rand gedrückt werden. Soziale Fairness, wo alle gut leben können mit ausreichend großen Freiflächen auch für alle anderen im Stadtteil – Fehlanzeige. Eine Planung ohne Vorsorge und ohne Rücksicht auf die Menschen die hier leben. Das ist kein Klimaschutz. Das ist Wegsehen.


An einem einzigen heißen Wochenende sterben in Köln über hundert Menschen – und hier in Ehrenfeld fühlt es sich an, als würde der Stadtteil im eigenen Saft kochen. Die Hitze steht tagelang zwischen den Häusern, während gleichzeitig die Genehmigung fällt, sämtliche Straßenbäume rund um das neue Baugebiet zu entfernen. Die letzten Schattenplätze – einfach ausgelöscht. Wir, die hier leben, sollen offenbar selbst herausfinden, wie wir mit der immer dichteren Bebauung klarkommen. Unsere Altbauwohnungen sind jetzt schon kaum auszuhalten.

Statt dringend mehr Grün, kühlende Orte und Schatten zu schaffen, wird weitergebaut, als wäre extreme Hitze ein Nebenthema. Früher standen hier Bäume, die das Siemensgelände überhaupt erst erträglich gemacht haben. Heute ist alles planiert, die Fläche heizt sich auf wie eine Herdplatte – und trotzdem wird geplant, als gäbe es keinen Klimawandel und keine Nachbarschaft, die unter diesen Bedingungen leidet.

Was mich wirklich fassungslos macht: Diese Fläche liegt mitten in einer der heißesten Zonen der Stadt, hier werden regelmäßig neue Temperaturrekorde gemessen. Und trotzdem soll nur ein winziger Grünstreifen entstehen. Die Kita wird zu Wohnungen umgewandelt – eigentlich ein klarer Hinweis, dass noch mehr Grün nötig wäre. Doch genau das wird ignoriert. Das Argument, die alte Bebauung sei ja auch nicht besser gewesen, wirkt zynisch. Die neuen Gebäude sind deutlich massiver, die Hitze wird stärker, und es ziehen noch mehr Menschen ein. Offiziell soll das aber „keine zusätzliche Belastung“ darstellen. Das ist schlicht unrealistisch.

Mehr als die Hälfte des früheren Siemensgeländes war unbebaut – das sieht man heute noch an den riesigen Baugruben. Jetzt soll fast jede freie Fläche zugebaut werden. Wir hier sollen die Hitze einfach ertragen. Dachbegrünungen werden als Lösung präsentiert, obwohl sie unten am Boden weder Schatten spenden noch die Luft wirklich abkühlen. Der Innere Grüngürtel, früher ein Zufluchtsort, ist längst überfüllt. Er dient inzwischen der gesamten Innenstadt als Schatten- und Erholungsort.

Die geplanten neuen Bäume können die Wirkung der alten nicht annähernd ersetzen – und selbst das bisschen Schatten, das sie irgendwann spenden könnten, liegt Jahre in der Zukunft.

Und dann die soziale Dimension: Für die neuen Bewohner bleibt kaum Grün übrig, wenn man die Spielplatzflächen abzieht. Schatten wird zum knappen Gut. Diejenigen mit mehr Geld sitzen später oben in ihren Dachgärten, während die Menschen aus den Sozialwohnungen unten in der Hitze nach einem Platz suchen. Das ist eine stille, aber deutliche Spaltung: oben kühl, unten brütend heiß.

Am Ende bleibt ein bitterer Eindruck: Die Planung zielt vor allem darauf ab, möglichst viel Wohnraum zu schaffen – die Sozialwohnungen werden an den Rand gedrängt. Von echter sozialer Fairness, von ausreichend Freiflächen für alle im Viertel, von einer Stadtplanung, die Vorsorge trifft und die Menschen ernst nimmt, die hier leben – keine Spur. Das hat nichts mit Klimaschutz zu tun. Das ist Wegschauen.



Was mich als Anwohner*in zuerst trifft, ist die soziale Dimension dieser Planung: In einem Viertel, das ohnehin unter extremer Hitze leidet, entsteht eine Struktur, die die Menschen unterschiedlich stark belastet. Wer es sich leisten kann, wird später in kühlen Dachgärten sitzen. Wer in den Sozialwohnungen lebt, sucht unten im überhitzten Straßenraum nach einem Schattenplatz, der kaum vorhanden sein wird. Diese stille Spaltung ist nicht theoretisch – sie wird hier konkret gebaut.

Gleichzeitig wird eine der heißesten Zonen Kölns weiter verdichtet, als gäbe es keine Klimadaten, keine Warnungen, keine Todeszahlen und dennoch wird ein Gebiet, das nachweislich eine Hitzeinsel ist, fast vollständig zugebaut. Die wenigen Grünflächen, die entstehen sollen, sind so klein, dass sie die Belastung nicht einmal ansatzweise ausgleichen können.

Besonders bitter ist, dass die Fläche früher deutlich weniger bebaut und begrünt war. Und trotzdem wird behauptet, die neue Bebauung bringe „keine zusätzliche Belastung“. Das widerspricht jeder Erfahrung der Menschen, die hier wohnen – und jeder wissenschaftlichen Erkenntnis über städtische Hitzeentwicklung.

Die anstehende Fällung sämtlicher Straßenbäume rund um das Baugebiet wird die Situation zusätzlich verschärfen. Die alten Bäume waren die letzten Schattenspender, die das Viertel erträglich gemacht haben. Die geplanten Neupflanzungen können diese Wirkung nicht ersetzen – und selbst wenn sie es irgendwann könnten, dauert es Jahre, bis junge Bäume zu echten Schattenbäumen heranwachsen. Die Hitze aber ist jetzt da. Und sie wird jedes Jahr stärker.

Was besonders frustriert: Die Stadt setzt auf Dachbegrünungen, als wären sie ein Ersatz für Schatten am Boden. Aber dort, wo wir leben, gehen, arbeiten und unsere Kinder spielen, kommt diese Kühlung nicht an. Der Innere Grüngürtel, der früher ein Rückzugsort war, ist längst überlastet. Er trägt die gesamte Innenstadt, und er kann die zusätzliche Hitze aus Ehrenfeld nicht auffangen.

Hinzu kommt, dass selbst Flächen, die ursprünglich für eine Kita vorgesehen waren, nun zu Wohnungen umgeplant werden. Das bedeutet: mehr Menschen, mehr Hitze, mehr Bedarf an Grün

Am Ende entsteht der Eindruck, dass die Planung vor allem eines will: maximale Wohnraumausnutzung. Die sozialen Wohnungen werden an den Rand gedrückt, die Freiflächen sind knapp bemessen, und die klimatische Realität wird ignoriert. Auf uns , die hier leben, wird keine Rücksicht genommen.



Stellungnahme #1059

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Was mich als Anwohner zuerst trifft, ist die soziale Dimension dieser Planung: In einem Viertel, das ohnehin unter extremer Hitze leidet, entsteht eine Struktur, die die Menschen unterschiedlich stark belastet. Wer es sich leisten kann, wird später in kühlen Dachgärten sitzen. Wer in den Sozialwohnungen lebt, sucht unten im überhitzten Straßenraum nach einem Schattenplatz, der kaum vorhanden sein wird. Diese stille Spaltung ist nicht theoretisch – sie wird hier konkret gebaut.

Gleichzeitig wird eine der heißesten Zonen Kölns weiter verdichtet, als gäbe es keine Klimadaten, keine Warnungen, keine Hitzetoten und dennoch wird eine bekannte Hitzeinsel fast vollständig zugebaut. Die wenigen Grünflächen, die entstehen sollen, sind so klein, dass sie die Belastung nicht einmal ansatzweise ausgleichen können.

Besonders bitter ist, dass die Fläche früher deutlich weniger bebaut und dicht begrünt war. Und trotzdem wird behauptet, die neue Bebauung bringe „keine zusätzliche Belastung“. Das widerspricht jeder Erfahrung der Menschen, die hier wohnen – und jeder wissenschaftlichen Erkenntnis über städtische Hitzeentwicklung.

Die anstehende Fällung sämtlicher Straßenbäume rund um das Baugebiet wird die Situation zusätzlich verschärfen. Die alten Bäume waren die letzten Schattenspender, die das Viertel erträglich gemacht haben. Die geplanten Neupflanzungen können diese Wirkung nicht ersetzen – und selbst wenn sie es irgendwann könnten, dauert es Jahre, bis junge Bäume zu echten Schattenbäumen heranwachsen. Die Hitze aber ist jetzt da. Und sie wird jedes Jahr stärker.

Was besonders frustriert: Die Stadt setzt auf Dachbegrünungen, als wären sie ein Ersatz für Schatten am Boden. Aber dort, wo wir leben, gehen, arbeiten und unsere Kinder spielen, kommt diese Kühlung nicht an. Der Innere Grüngürtel, der früher ein Rückzugsort war, ist längst überlastet. Er trägt die gesamte Innenstadt, und er kann die zusätzliche Hitze aus Ehrenfeld nicht auffangen.

Hinzu kommt, dass Flächen, die ursprünglich für eine Kita vorgesehen waren, nun zu Wohnungen umgeplant werden. Das bedeutet: mehr Menschen, mehr Hitze, mehr Bedarf an Grün

Am Ende entsteht der Eindruck, dass die Planung vor allem eines will: maximale Wohnraumausnutzung. Die sozialen Wohnungen werden an den Rand gedrückt, die Freiflächen sind knapp bemessen, und die klimatische Realität wird ignoriert. Auf uns , die hier leben, wird keine Rücksicht genommen.



Stellungnahme #1058

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Stellungnahme zur Neuplanung auf dem ehemaligen Siemensgelände in Köln Ehrenfeld

Die Neuplanung auf dem ehemaligen Siemensgelände verfehlt die Anforderungen an eine zeitgemäße Stadtentwicklung in einem hoch belasteten Quartier wie Ehrenfeld. In einer ausgewiesenen Hitzeinsel wird eine Baumasse vorgesehen, während gleichzeitig schattenspendende Bestandsbäume gefällt und Grünstrukturen beseitigt werden. Die Planung ignoriert damit die klimatischen Realitäten und die gesetzlichen Pflichten zur Klimaanpassung. Eine umfassende Klimafolgenprüfung fehlt ebenso wie realistische Szenarien für die zunehmende Überhitzung des Quartiers.

Mit der Umwandlung der ursprünglich vorgesehenen KITA in Wohnraum wird ein zentraler Baustein der sozialen Infrastruktur ersatzlos aufgegeben. Dies verändert die städtebauliche Grundkonzeption und widerspricht den Anforderungen an ein Urbanes Gebiet, das eine ausgewogene Funktionsmischung sicherstellen soll. Gleichzeitig steigt durch über 1.000 neue Bewohner der Bedarf an wohnortnahen Freiräumen und sozialer Versorgung erheblich – ohne dass die Planung darauf auf der Vorhabenfläche reagiert.

Die öffentlich zugänglichen Grünflächen erreichen nur einen Bruchteil der geforderten klimawirksamen Freiflächen und bieten rechnerisch kaum mehr als 0,6 m² pro Einwohner. Ein Flickenteppich an kleinen Grünbereichen und Baumsetzungen auf Tiefgaragen können die klimatische Funktion des verlorenen Bestandsgrüns nicht ersetzen. Dachbegrünungen, die ausschließlich den frei finanzierten Wohnungen vorbehalten sind, schaffen zudem eine sozialräumliche Ungleichbehandlung. Die Planung führt damit zu einer Verschärfung klimatischer und sozialer Belastungen.

Eine zukunftsfähige Stadtentwicklung muss jedoch das Gegenteil leisten: Sie muss Hitzeinseln entschärfen, Durchlüftung sichern, großflächige zusammenhängende Grünräume schaffen und soziale Infrastruktur stärken. Sie muss Bäume erhalten, neue Schattenräume schaffen und Freiflächen so gestalten, dass sie allen Bewohnerinnen und Bewohnern zugutekommen – unabhängig von Einkommen oder Wohnlage. Eine klimaresiliente Stadt ist eine Stadt, die Aufenthaltsqualität, soziale Teilhabe und ökologische Stabilität als gleichwertige Ziele begreift.

Die vorgelegte Planung bleibt hinter diesen Anforderungen deutlich zurück. Sie verschärft die klimatischen Belastungen, schwächt die soziale Infrastruktur und missachtet zentrale rechtliche Vorgaben. Eine grundlegende Überarbeitung ist erforderlich, um ein Quartier zu schaffen, das den Herausforderungen des Klimawandels gewachsen ist und den Menschen in Ehrenfeld eine lebenswerte, grüne und sozial gerechte Umgebung bietet.



Stellungnahme #1057

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Einwendungen zur dritten Offenlage des Bebauungsplanes Franz Geuer Straße in Köln Ehrenfeld

Die vorgelegte Neuplanung führt zu einer städtebaulichen Neuausrichtung, die die sozialen Belange des Quartiers vernachlässigt und einseitig die Schaffung zusätzlichen Wohnraums umsetzt und damit die Anforderungen an eine ausgewogene und funktionsgerechte Nutzungsmischung verfehlt.

Die Umwandlung der Kindertagesstätte in Wohnraum ist städtebaulich nicht begründet worden. Die KITA wurde im Aufstellungsbeschluss ausdrücklich als städtebaulich prägende soziale Einrichtung benannt, die – neben Wohnen und Gewerbe – zur Erfüllung der allgemeinen Zweckbestimmung des § 6a BauNVO beitragen sollte. Mit der ersatzlosen Aufgabe dieser sozialen Infrastruktur entfällt ein tragender Bestandteil des ursprünglichen Planungskonzepts. Der Aufstellungsbeschluss wird damit inhaltlich entleert und kann die Neuplanung nicht mehr tragen.

Darüber hinaus steht die städtebauliche Präferenz, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, in einem deutlichen Konflikt mit den Anforderungen des Kooperativen Baulandmodells Köln 2017 (KoopBLM). Dieses fordert – als vertragliche Vereinbarung – die Sicherstellung wohnortnaher Freiraumerholung, die Berücksichtigung sozialer Belange sowie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die vorliegende Planung verfehlt diese Anforderungen in mehrfacher Hinsicht: Die öffentlich zugänglichen Grünflächen decken lediglich rund 7 % der nach KoopBLM geforderten klimawirksamen Grünflächen ab. Bezogen auf die geplanten 450 Wohneinheiten mit etwa 1.035 Einwohnern entspricht dies einer Grünfläche von lediglich 0,6 m² pro Einwohner. Diese Flächen sind zudem kleinteilig und aufgesplittert, sodass sie weder klimatisch wirksam noch sozial nutzbar sind. Die Dachbegrünungen befinden sich ausschließlich auf frei finanzierten Gebäuden und sind für die Bewohner des geförderten Wohnraums nicht zugänglich, was eine sozialräumliche Ungleichbehandlung bedeutet.

Besonders gravierend ist die klimatische Dimension: Der betroffene Stadtteil gehört nachweislich zu den stärksten Hitzeinseln Kölns, in denen jüngst neue Temperaturrekorde gemessen wurden. Die Umwandlung der KITA in zusätzlichen Wohnraum erhöht die Einwohnerzahl und damit den Bedarf an öffentlichen Grünflächen erheblich. Die geplanten 60 Neubaumpflanzungen – teilweise auf Tiefgaragendächern – reichen weder in Anzahl noch in räumlicher Qualität aus, um die klimatischen Belastungen zu kompensieren. Selbst unter der unrealistischen Annahme, jeder Baum könne eine vollwertige Schattenspenderfunktion übernehmen, entfiele ein Baum auf 17 neue Einwohner. Die kleinteilige Verteilung verhindert jedoch eine tatsächliche Freiraumnutzung. Die Planung vernachlässigt damit die gebotenen Hitzevorsorgemaßnahmen und führt zu einer faktischen Abgrenzung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen, indem klimatisch relevante Freiräume ungleich zugänglich gemacht werden.

Hinzu kommt, dass die Anforderungen des Klimaanpassungsgesetzes NRW nicht erfüllt wurden. Insbesondere fehlt die gesetzlich vorgeschriebene umfassende Klimafolgenprüfung einschließlich realistischer Worst Case Szenarien sowie die Beteiligung der Betroffenen bei klimarelevanten Eingriffen. In einem thermisch hochbelasteten Umfeld wie Ehrenfeld kommt der Sicherung und Bereitstellung von Grünflächen eine zentrale klimastabilisierende Funktion zu, die hier nicht gewährleistet ist.

Das vorgelegte Klimagutachten genügt den rechtlichen Anforderungen nicht. Es beschränkt sich darauf, nachzuweisen, dass gegenüber einer früheren Bebauung aus den 1970er Jahren keine zusätzliche Belastung entstehe – einer Bebauung, die seit Jahren nicht mehr existiert und deren planungsrechtliche Grundlagen klimarelevante Aspekte nicht berücksichtigten. Gleichzeitig wird die bestehende rechtliche Bebaubarkeit als Referenz herangezogen, obwohl die Stadt selbst erklärt, dass die neue Baumasse nur über einen neuen Bebauungsplan zu begründen sei. Die geplante Bebauung überschreitet das alte Baurecht sowohl hinsichtlich der Baumasse als auch der überbauten Fläche deutlich. Ein Vergleich mit Planungsmöglichkeiten aus den 1970er Jahren ist daher rechtlich wie fachlich unzulässig. Auch Vorhaben, die heute nach bestehendem Planungsrecht zulässig wären, müssen den Nachweis erbringen, den Anforderungen der Klimaanpassung zu genügen.

Schließlich lässt das Klimagutachten die neu hinzukommenden Wohneinheiten vollständig unberücksichtigt. Ebenso fehlen in den Planunterlagen der Offenlage jegliche Aussagen zu den zusätzlichen Bedarfen an Spielplatz  und Grünflächen nach KoopBLM. Damit bleibt die Planung in zentralen Punkten unvollständig und rechtlich nicht tragfähig.



Die vorgelegte Planung verfehlt die gesetzlichen Anforderungen an ein Urbanes Gebiet, missachtet die Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells, ignoriert die Pflichten des Klimaanpassungsgesetzes NRW und basiert auf einem Klimagutachten, das die tatsächlichen klimatischen und sozialen Auswirkungen der Planung nicht erfasst.

Stellungnahme #1055

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Ich lehne die geplante Bebauung der Franz-Geuel-Straße entschieden ab.

Ich lebe seit 35 Jahren in Köln-Ehrenfeld und habe die Entwicklung des Stadtteils über Jahrzehnte verfolgt. Ehrenfeld gehört bereits heute zu den am dichtesten besiedelten Stadtteilen Kölns. Die vorhandene Infrastruktur, der öffentliche Raum und die wenigen Grünflächen sind schon jetzt an ihrer Belastungsgrenze.

Die Bürgersteige und Straßen sind dauerhaft überfüllt, Erholungsflächen fehlen, und die Auswirkungen des Klimawandels sind in einem stark versiegelten Stadtteil wie Ehrenfeld besonders deutlich spürbar. Die Temperaturen steigen von Jahr zu Jahr, Hitze staut sich zwischen den Gebäuden, Bäume und Grünflächen fehlen. Die Lebensqualität sinkt spürbar, Aggressionen steigen deutlich an.

Hinzu kommen weitere erhebliche Belastungen: Mit der Heliosschule werden täglich rund 1.500 zusätzliche Menschen im Quartier unterwegs sein. Auch die DITIB-Moschee sorgt regelmäßig für ein hohes Besucheraufkommen. Vor diesem Hintergrund ist die Planung von weiteren 440 Wohnungen ohne ausreichende Grün- und Freiflächen aus meiner Sicht städtebaulich- klimatisch und sozialpsychologisch unverantwortlich.

Stadtentwicklung darf nicht bedeuten, jeden freien Quadratmeter zu bebauen. Ehrenfeld braucht dringend mehr Grün, Entsiegelung, Aufenthaltsqualität und Frischluftflächen – keine weitere Verdichtung.

Ich fordere die Stadt Köln auf, diese Planung grundlegend zu überdenken. Stadtentwicklung muss sich an den Bedürfnissen der bereits hier lebenden Menschen orientieren und den Herausforderungen des Klimawandels gerecht werden. Ehrenfeld hat seine Belastungsgrenze bereits jetzt deutlich erreicht.

Mit freundlichen Grüßen,

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